Die Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der hausärztlichen Betreuung.
Um den erhöhten Aufwand für die Behandlung chronisch kranker Patienten zu honorieren, können Hausärzte die sogenannte „Chronikerpauschale“ (GOP 03220/03221 und 04220/04221) abrechnen.
Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Fehler und Regressforderungen zu vermeiden.
Ein Wechsel des Hausarztes führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf die Chronikerpauschale. Der neue Arzt kann die Pauschale abrechnen, sofern er glaubhaft machen kann, dass die Erkrankung auch vorher bereits kontinuierlich behandelt wurde. In diesem Fall ist die Abrechnung mit dem Zusatz "H" (03220H und 03221H) zu versehen.
Die Abrechnung der Chronikerpauschale kann komplex und fehleranfällig sein. Unser Abrechnungstool unterstützt Sie dabei, alle relevanten Kriterien automatisch zu prüfen, Dokumentationslücken zu schließen und Abrechnungsfehler zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis effizient arbeitet und keine Honorare verloren gehen.
Zusätzlich bietet unser Tool eine umfassende Übersichtsseite über alle Chronikerpatienten, inklusive neuer Chronikerfälle (03220), Hausarztwechsel (03220H) und Recall-Listen für fehlende persönliche Arzt-Patienten-Kontakte. So behalten Sie stets den Überblick und optimieren Ihre Abrechnungsprozesse. Nutzen Sie jetzt die Vorteile unserer Software und steigern Sie die Effizienz Ihrer Praxis!