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Neue EBM-Leistungen 37800–37806: Abrechnung und Anwendung im Überblick

Feb 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long COVID oder dem Verdacht darauf zu verbessern. Diese Ergänzungen basieren auf der Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die seit Mai 2024 gilt. Ziel ist eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung der Betroffenen.

Überblick über die neuen Leistungen

GOP 37800 -  Basis-Assessment (20,33€)

Der koordinierende Arzt, in der Regel der Hausarzt, führt eine ausführliche, strukturierte Anamnese sowie eine körperliche Untersuchung durch, bei der der neurologische, funktionelle und Ernährungsstatus erfasst werden. Diese Leistung ist mit 164 Punkten bewertet und einmal pro Krankheitsfall abrechnungsfähig.

GOP 37801 – Zuschlag zur GOP 37800 (15,86€)

Für schwere Fälle kann die GOP 37801 (128 Punkte) bis zu zweimal pro Krankheitsfall abgerechnet werden. Schwere Fälle umfassen Patienten mit Post-COVID (ICD-10 U09.9), schweren Funktionseinschränkungen (ICD-10 U50.4) und Verdacht auf Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10 G93.3 V) mit mindestens vier Wochen Arbeitsunfähigkeit. Diese Position ist bis zu zweimal pro Krankheitsfall abrechnungsfähig.

GOP 37802 – Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale (17,47€)

Wenn der koordinierende Arzt weitere Fachärzte in die Behandlung einbindet, erhält er einen Zuschlag von 141 Punkte pro Behandlungsfall. Voraussetzung ist, dass der Patient im Quartal von mindestens einem weiteren Vertragsarzt einer anderen Fachrichtung behandelt wird.

GOP 37804 – Fallbesprechung (10,66€)

Diese Besprechungen können persönlich, per Video oder telefonisch erfolgen und sind bis zu fünfmal pro Krankheitsfall abrechnungsfähig. Für die Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen können Ärzte 86 Punkte abrechnen.

GOP 37806 – Pauschale für die spezialisierte ambulante Versorgung (27,14€)

Spezialisierte Einrichtungen wie Hochschulambulanzen oder bestimmte vertragsärztliche Praxen können für die differentialdiagnostische Abklärung 219 Punkte pro Behandlungsfall abrechnen. Diese Leistung ist höchstens zweimal pro Krankheitsfall berechnungsfähig.

Diese neuen EBM-Leistungen ermöglichen eine strukturierte und koordinierte Versorgung von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten.
Wir haben bereits die Abrechnungsüberprüfungen und Optimierungen für die Ziffern 37800 bis 37806 in unser Arzt Dashboard integriert. So können Sie diese Leistungen effizient und korrekt abrechnen und von einer vereinfachten Verwaltung profitieren.

Für weitere Informationen zur LongCOV-RL und den neuen EBM-Leistungen besuchen Sie bitte die Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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